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Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung in Hannover-Linden

Alle Jahre wieder steht die Einkommensteuererklärung an. Schlagartig verschlechtert sich die Laune, man sucht nach Ausreden, warum man an diesem Abend auf gar keinen Fall daran arbeiten kann. Im Freundeskreis und unter Kollegen kursieren angebliche Steuertricks, die man auf gar keinen Fall missachten dürfe, damit der Staat nicht zu viel vom Einkommen bekommt.

Wenn dann noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Pensionen oder Renten oder  Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden müssen, wird es richtig haarig. Kurz gesagt: Die Einkommensteuererklärung bedeutet Stress! Obendrein bringt die Corona-Pandemie weitere Aspekte mit sich, die Sie unbedingt beachten sollten.

Die Steuererklärung: Was ist das überhaupt und wie mache ich eine?

Eine Steuererklärung ist im Grunde eine individuelle Abrechnung mit der Finanzbehörde. Denn dieses schenkt abzugsfähigen Kosten keine Beachtung. Die Folge: Meist wird Monat für Monat zu viel vom Gehalt ans Finanzamt abgeführt. Mit einer Steuererklärung können sich Steuerpflichtige etwas von dem Geld zurückholen. Denn diese enthält Angaben über sämtliche Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben wie Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten, Homeoffice, zu Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge und Spendenbescheinigungen und zu außergewöhnlichen Belastungen.

Darüber wie man das macht, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Als versiertes Steuerbüro in Hannover-Linden stehen wir Ihnen fachkundig zur Seite. Vertrauen Sie unserem breitgefächerten Know-how und unserer langjährigen Erfahrungen in der Branche – allein aus 13 Jahren Beratung im Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“. Auch bei komplizierten Besteuerungen von Kapitalerträgen und Veräußerungsgeschäften ist Marianne Gerß Ihre kompetente Ansprechpartnerin.

Ihre Vorteile als Mandant der Steuerkanzlei Gerß:

  • Alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen
  • Zeit und Nerven sparen
  • Keine Software oder Registrierung bei ELSTER notwendig
  • Aufbereitung der Steuererklärung ist in fachkundigen Händen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Nicht jeder Arbeitnehmer muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel können ledige Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen komplett darauf verzichten, da die Einkommensteuer automatisch mit der Lohnzahlung monatlich abgeführt wird.

Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ist eine Einkommensteuerklärung jedoch Pflicht, besonders wegen des Kurzarbeitergeldes in der Corona Pandemie. Denn das betrifft jeden, der nicht nur sein Gehalt, sondern zusätzlich Lohnersatzleistungen von mindestens 410 Euro pro Jahr bekommen hat.

Das gilt zum Beispiel beim Erhalt von:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld

Wann Ehepartner zur Abgabe verpflichtet sind

Berufstätige Eheleute müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn die Ehepartner die Steuerklasse III und V gewählt haben. Bei einer Scheidung muss eine Steuererklärung erstellt werden, wenn einer der Ex-Partner bereits im Scheidungsjahr wieder heiratet.

Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?

Wenn steuerliche Erstattungen in Aussicht stehen, ist auch eine freiwillige Abgabe immer zu empfehlen. Ob das auch in Ihrem individuellen Fall zutrifft, prüft Steuerberaterin Marianne Gerß für Sie – schnell, kompetent und zuverlässig.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres – wenn der Steuerpflichtige seine Erklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellt hat. Wer auf professionelle Unterstützung setzt, erhält eine Fristverlängerung bis zum letzten Februartag, also einen Aufschub von sieben Monaten.

Wie lange ist eine Abgabe rückwirkend möglich?

Wer zur Abgabe nicht verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit eine freiwillige Steuerklärung nachzureichen. Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung?

Die Bearbeitungszeit variiert von Bundesland zu Bundesland. Im Durchschnitt können Sie von rund acht Wochen ausgehen, ehe Ihr Steuerbescheid ins Haus flattert. Anders als Sie muss die Finanzbehörde keine Frist einhalten.

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?

Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, nichts – solange Sie keine Aufforderung erhalten. Als Abgabepflichtiger müssen Sie nicht nur mit einer Aufforderung durch das Finanzamt rechnen, sondern womöglich auch mit Verspätungszuschlägen und zwar mit mindestens 25 € für jeden Monat der verspäteten Abgabe. Zudem werden Nachzahlungen (wie auch Erstattungen) ab einem gewissen Zeitpunkt mit 6 Prozent pro Jahr verzinst.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Die Liste der abzugsfähigen Kosten ist lang. Dazu gehören typischerweise Aufwendungen für die Altersvorsorge und Werbungskosten zum Beispiel für Bewerbungen, Weiterbildungen, Umzüge aus beruflichen Gründen und die doppelte Haushaltsführung, aber auch Fahrtkosten. Zudem können viele auch die Kinderbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Unter Letzteres fallen etwa Krankheitskosten und Hilfsmittel wie Brillen, aber auch Kosten für eine Beerdigung. Zudem sind oftmals Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen oder Spenden) absetzbar. Wir vom Steuerbüro Marianne Gerß helfen Ihnen dabei, alle Möglichkeiten zur Minderung Ihrer Steuerlast auszuschöpfen.

H3: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfordern besondere Aufmerksamkeit

Wenn der Steuerzahler Immobilien vermietet und verpachtet, ergeben sich vielfältige Klippen, aber auch gute Chancen, die Steuerlast zu senken. Marianne Gerß ist eine Steuerexpertin in diesem Bereich und berät Sie umfassend zu Aufwendungen beispielsweise für Renovierungen, der Versteuerung der Einnahmen und Werbungskosten.

Kurzarbeit, Homeoffice & Co. – Was Sie durch Corona bei der Steuer beachten sollten

Erst waren Sie wegen der Pandemie in Kurzarbeit, dann hat Sie der Chef ins Homeoffice geschickt? Corona und die damit verbundenen Lockdowns haben auch in die Arbeitswelt viel Bewegung gebracht. Ihr Kurzarbeitergeld wirkt sich ebenso wie Ihre Arbeitszeit zu Hause auf Ihre Steuererklärung aus.

Kurzarbeitergeld: Dieses ist zwar steuerfrei, wird als Lohnersatzzahlung aber auf ihr zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Dadurch gilt unterm Strich ein höherer Steuersatz und dies führt zu Nachzahlungen. Umso wichtiger ist es, alle Chancen zur Steuerlastreduzierung zu nutzen.

Homeoffice: Wer von zu Hause arbeitet, kann neuerdings eine Homeoffice-Pauschale ansetzen. Diese beträgt fünf Euro pro Tag – gedeckelt bei 600 Euro jährlich, also 120 Arbeitstagen in den eigenen vier Wänden. Zudem können daheim Arbeitende mitunter Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die Nutzung von Geräten wie Laptops, Tablets und Smartphones sowie von privaten Internet- und Telefonleitungen zumindest anteilig absetzen. Das Gleiche gilt für Einrichtungsgegenstände für das beruflich genutzte Arbeitszimmer. Dafür müssen jedoch verschiedene und nicht selten strenge Voraussetzungen erfüllt sein.

Wir wissen, worauf zu achten ist und erklären Ihnen, ob und wie Sie einen Steuervorteil nutzen können. Da sich während der Krise Beschlüsse auch immer wieder ändern oder ganz neu hinzukommen können, sind Sie mit uns als Steuerberater an Ihrer Seite immer bestens informiert.

Steuererklärung in Hannover-Linden hilfe

Brauche ich Belege?

Mittlerweile ist es nicht mehr erforderlich, Belege mit der Steuererklärung zum Finanzamt zu schicken. Aber Achtung: Die Behörde ist berechtigt, Sie jederzeit zur Abgabe aufzufordern.

Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung?

Die Steuer-Identifikationsnummer, Bankdaten, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Unterlagen rund um Versicherungen und die Arbeit: All das sollten Sie zur Hand haben für die Steuererklärung. Was Sie im Detail benötigen, haben wir Ihnen in unserer SteuerberatungsCheckliste zusammengestellt.