Einnahmenüberschussrechnung, Jahresabschluss und Bilanz
Eine seriöse, aussagekräftige und fundierte Bewertung der Finanzen ist für jeden Unternehmer, Freiberufler und Selbstständigen unerlässlich. Nur die nackten Zahlen geben einen realistischen Blick auf den Unternehmenserfolg und die Zukunft des Betriebes. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden übernimmt für Sie die Auswertung Ihres Unternehmenserfolges und ermittelt alle steuerlichen Vorteile, die Sie nutzen sollten. Dazu gehören die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie die Bilanz.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Laut EStG §4, Absatz 3, können Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Somit ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Methode zur Gewinnermittlung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, hierbei kommt es auf den tatsächlichen Zufluss bzw. Abfluss an. Nicht das Datum der Rechnungstellung ist maßgebend, sondern der Zahlungseingang bzw. -ausgang. Die EÜR muss als Teil der Einkommensteuererklärung für ein Jahr bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres abgeben werden. Bei der Erstellung durch einen Steuerberater ist die Abgabe bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres möglich. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden übernimmt für Sie die korrekte Aufstellung einer Einnahmenüberschussrechnung. Diese Regelung gilt z.B. für: – Freiberufler – kleine Unternehmen, wenn sie keinen Eintrag im Handelsregister haben, pro Jahr maximal einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen und höchstens einen Jahresumsatz von 500.000 Euro haben – landwirtschaftliche Betriebe, die zusätzlich zu der Gewinn- und Umsatzgrenze einen maximalen Nutzflächenwert von 25.000 Euro nicht überschreiten Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zur Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung berechtigt sind, gibt Ihnen die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden gerne Auskunft.
Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
Die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht inklusive Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist für Unternehmen unverzichtbar. Er bestimmt nicht nur die Steuerlast des Betriebes, sondern dient (noch dazu) Inhabern und Geschäftsleitung zur Auswertung des unternehmerischen Erfolgs und leitet z. B. die Gewinnansprüche der Gesellschafter ab. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden übernimmt für Ihr Unternehmen die Aufstellung des Jahresabschlusses und steht Ihnen bei der betriebswirtschaftlichen Interpretation der Ergebnisse gerne zur Seite.
Nachfolgeregelung bei Unternehmen
Das Treffen einer Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen ist für Sie als Inhaber unerlässlich. Wenn nicht geklärt ist, wer nach Ihrem Ausscheiden den Betrieb führt, die Unternehmensanteile erbt und wer sie verwaltet, drohen weitreichende finanzielle Schäden. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden berät Unternehmen umfassend rund um die Nachfolgeregelung
Umfassende betriebswirtschaftliche Beratung durch Marianne Gerß
Dank ihrer vielseitigen Ausbildung als Bankkauffrau, Steuerberaterin und Diplom-Kauffrau leistet Marianne Gerß in Hannover Linden auf Wunsch eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung für Ihr Unternehmen, die über die klassische Finanzbuchhaltung hinausgeht. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt die Steuerberaterin Finanzkonzepte, berät Sie über mögliche öffentliche Fördermittel und bereitet Sie auf Bankgespräche vor.
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