Steuerberatung Hannover Linden
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Steuerliche Beratung bei Erbschaften und Nachlassregelungen
Einkommensteuererklärung Hannover

Ihr Steuerberater für Privatpersonen

in Hannover Linden

Finanzbuchführung Hannover
Steuerzahlung optimieren - Hannover Linden

Wir beraten SIe gern

Ihre Steuerberaterin für Einkommensteuer in Hannover Linden

Alle Jahre wieder steht die Einkommensteuererklärung an. Schlagartig verschlechtert sich die Laune, man sucht nach Ausreden, warum man an diesem Abend auf gar keinen Fall daran arbeiten kann. Im Freundeskreis und unter Kollegen kursieren angebliche Steuertricks, die man auf gar keinen Fall missachten dürfe, damit der Staat nicht zu viel vom Einkommen bekommt. Wenn dann noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Alterseinkünfte oder Erbschaften berücksichtigt werden müssen, wird es richtig haarig. Kurz gesagt: Einkommensteuererklärung bedeutet Stress!

Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden nimmt Ihnen diesen Stress gerne ab und steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung, breitgefächertem Know-how und individueller Beratung in allen Fragen des Steuerrechts zur Seite.

Ob Alterseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Erbschaften oder Scheidung – die Steuerberaterin Marianne Gerß kennt die aktuelle Gesetzgebung und setzt sie zielgerichtet in Ihrem Sinne bei der Ausarbeitung Ihrer Steuererklärung ein. Dank der langjährigen Erfahrung – allein 13 Jahre als Beraterin beim VLH Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – ermittelt die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden Ihre Steuervorteile und prüft, welche Förderungen und Steuerermäßigungen für Sie möglich sind. Auch bei komplizierten Besteuerungen von Kapitalerträgen, der Abgeltungssteuer und Veräußerungsgeschäften und  ist die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Nutzen SIe auch gleich unsere Steuerberatungs Checkliste.

Steuerberatungs-Checkliste

Einnahmenüberschuss-
rechnung

Vermietung und Verpachtung

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel können ledige Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen komplett auf eine Steuererklärung verzichten, da die Einkommensteuer automatisch mit der Lohnzahlung monatlich abgeführt wird, und müssen daher auch keinen Steuerberater bemühen.

Allerdings bleibt zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist freiwillig eine Erklärung einzureichen, da sich eine Erstattung ergibt.

Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Einkommensteuerklärung einzureichen. Denn wer nicht nur sein Gehalt, sondern zusätzliche Leistungen von mindestens 410 Euro pro Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt zum Beispiel beim Erhalt von:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld

Die Einkommensteuererklärung ist auch dann notwendig, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber außerordentliche Einkünfte bekommen haben und Ihr Arbeitgeber von dem Betrag Lohnsteuer einbehalten hat. Oder auch, wenn Sie für mehrere Arbeitgeber arbeiten und Ihr Lohn nicht pauschal versteuert wird. Was dabei genau zu beachten ist, erfahren Sie bei Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden.

Steuererklärung für Ehepartner

Berufstätige Eheleute müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn auf der Lohnsteuerkarte eines Ehepartners Freibeträge eingetragen sind oder ein Ehepartner die Steuerklasse III oder V hat. Bei einer Scheidung muss eine Steuererklärung erstellt werden, wenn einer der Ex-Partner bereits im Scheidungsjahr wieder heiratet. Hier hilft die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden gerne weiter.

 

Steuerliche Beratung bei Erbschaften und Nachlassregelungen

Das Leben ist leider endlich. Nach dem Tod einer nahestehenden Person müssen der Nachlass und die Versteuerung der Erbschaft geregelt werden. Viele Formalien rund um Erbschaften und Nachlassregelungen können und sollten bereits zu Lebzeiten abgestimmt werden, um steuerliche Nachteile bestmöglich auszuschließen. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden berät dazu erfahren und sensibel.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfordern besondere Aufmerksamkeit

Besonders bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien gibt es für den Steuerzahler vielfältige Klippen, aber auch gute Chancen, die Steuerlast zu senken. Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden ist eine Expertin im Bereich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und berät Sie umfassend zu Aufwendungen für Renovierungen, Versteuerung der Einnahmen, Werbungskosten etc.

Checkliste für die Steuerberatung Vermietung und Verpachtung bei Marianne Gerß

Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Linden zeigt Ihnen in einem Beratungsgespräch vielfältige Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Steuerzahlung bestmöglich optimieren können. Damit dabei alle für Sie relevanten Regelungen ausgeschöpft werden können, lesen Sie bitte in dieser Checkliste, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Termin mitbringen sollten.

Bis 2017 führt Marianne Gerß eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 
Nach ihrer Ernennung zur Steuerberaterin eröffnet Marianne Gerß ihre Kanzlei

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Es betreut Sie Frau Gerß,
rufen Sie gleich an:
0511 – 459 41 41

oder schreiben Sie an info@gerss.de

Diplom-Kauffrau
Marianne Gerß
Steuerberaterin

Hanomagstraße 8
30449 Hannover

E-Mail info(at)gerss.de
Telefon 0511 – 459 41 41

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

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